Aktuelle Informationen der Kreisbrandinspektion Cham zu COVID-19

27.03.2020
Weiterhin bestimmt die Coronakrise unseren Alltag und wirft auch für die Feuerwehren einige Fragestellungen in Bezug auf einen geeigneten aber maßvollen Umgang auf. Ergänzend zu der Handlungsempfehlung möchten wir diese weiteren Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen gegen eine Infektion geben.

Hinweise bzgl. der Ausgangsbeschränkungen!

Für notwendige dienstliche Fahrten von Feuerwehrangehörigen gelten die Ausgangsbeschränkungen nicht. Derzeit sind notwendige dienstliche Fahrten sicherlich Fahrten nach der Alarmierung zum Feuerwehrhaus und zurück. Zudem die Fahrten zu notwendige dienstliche Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit der Feuerwehren. Es empfiehlt sich bei Einsatzfahrten nach der Alarmierung einen Dachaufsetzer oder ein Hinweisschild „Feuerwehr im Einsatz“ zu verwenden. Zudem sollte, sofern vorhanden, eine Bestätigung der aktiven Mitgliedschaft der Kommune mitgeführt werden, um sich quasi als Feuerwehrangehöriger ausweisen zu können und somit einen „triftigen Grund“ für das „unterwegs sein“, darstellen zu können.

Reinigung und Desinfektion!

Neben der schon publizierten Reinigung und Desinfektion der Persönlichen Schutzausrüstung ist es natürlich auch erforderlich unsere Geräte und hier im Besonderen unsere Handsprechfunkgeräte (und alles was wir in die Hand oder in die Nähe unseres Gesichts nehmen) zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Entsprechende Vorgaben des Hersteller Motorola finden Sie in den Anlagen.

Weitere Informationen zur Hygiene finden Sie ebenfalls in den beigefügten Anlagen.

Einsatzhinweise für die Feuerwehren!

Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren!

Wir bitten deshalb unsere Führungskräfte in den Feuerwehren, grundsätzlich erklärend und beruhigend auf Ihre Mannschaft einzuwirken, immer unter dem Aspekt, dass die vorbeugenden Handlungsanweisungen zur Hygiene (z.B. kein Händeschütteln, Kranke oder sich krank Fühlende bleiben zu Hause, ebenfalls Mitglieder, die sich in Risikogebieten aufhielten, regelmäßiges Händewaschen- und-desinfizieren) eingehalten werden und so die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren am Wenigsten gefährdet wird.

Führungskräfte sollten auf die Möglichkeiten einer Infektion mit oder einer Inkorporation von Krankheitserreger achten, d.h. an der Einsatzstelle, insbesondere mit ungewaschenen Händen, kein Essen, kein Trinken, kein Rauchen, kein Berühren des Mundbereiches!

  • Alle Einsatzkräfte sind über das hygienische Verhalten im Einsatz zu informieren!
  • Die Einsatzkleidung ist vollständig und geschlossen zu tragen.
  • Das Einsatzpersonal sollte minimalisiert werden! Zielführend ist es jetzt, nur mit der tatsächlich notwendigen Mannschaftsstärke auszurücken!
  • Nach einer Alarmierung gilt es, in Beurteilung der zu erwartenden Lage und des Auftrages (Alarmstichwort) zu bedenken, wie viele Einsatzkräfte tatsächlich benötigt werden. Wenn nötig und möglich soll eine Verteilung auf ein zweites (weitere) Fahrzeug erfolgen.
  • An den Einsatzstellen ist soweit möglich auch ein Abstand (mind. 1,5 m) zwischen den Kameraden und/oder anderen Personen zu halten.
  • Gruppenbildungen an den Einsatzstellen sollten jetzt vermieden werden.
  • Feuerwehrdienstleistende sollten grundsätzlich bei einem Einsatz, gerade im Einsatzfahrzeug wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, einen einfachen Mund-Nasenschutz tragen. Unter den Einsatzhandschuhen sind nunmehr immer Einweghandschuhe zu tragen, wenn man tätig wird!
  • Wenn möglich ist zu Patienten ein Abstand von mind. 2 Metern einzuhalten.
  • Bei unumgänglichen engeren Kontakt (z.B. Reanimation) ist nach Möglichkeit ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auf eine Mund-Mund-Nase-Beatmung ohne Hilfsmittel ist zu verzichten.
  • Nach einem Einsatz mit Patientenkontakt ist die Kleidung fachgerecht zu reinigen – analog der Reinigung nach einem Atemschutzeinsatz - dies ist ausreichend um das Coronavirus zu inaktivieren. Hierzu soll die Kleidung bereits an der Einsatzstelle gewechselt und in Säcke verpackt werden.
  • Grundsätzlich ist der Rettungsdienst mit diverser Schutzausrüstung ausgestattet und sollte natürlich primär die Patientenversorgung übernehmen.

 

Sollten Feuerwehrdienstleistende privat einen ungeschützten engen Kontakt mit einen COVID-19- Patienten gehabt haben, ist dies unverzüglich dem Kommandanten zu melden.

Bereits bei Infektanzeichen sollen Feuerwehrangehörige auch dem Einsatzdienst fernbleiben und den Kommandanten darüber unterrichten, damit dieser über die Einsatzbereitschaft seiner Feuerwehr informiert ist und ggf. in Absprache mit der Kreisbrandinspektion eine Änderung der Alarmierung veranlassen kann.

Infektionsschutzhandschuhe, Desinfektionsmittel sowie einfache Mund-Nase-Schutzmasken sind von den Feuerwehren wie bislang auch im eigenen Zuständigkeitsbereich zu beschaffen und vorzuhalten. In der Anlage finden Sie eine Liste von Firmen aus dem Landkreis Cham bei denen einfache Mund-Nase-Schutzmasken bezogen werden können. Auch kann in den nächsten Tagen bei Apotheken im Landkreis Cham diese Schutzausstattung bezogen werden.

Für Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Gez.
Michael Stahl, KBR