Ersthelfer Feuerwehr

 

Ziel

Ersthelfer-2.jpgSeit 2013 bietet der Fachbereich 8 für die Feuerwehren des Landkreises Cham die Ausbildung zum Ersthelfer Feuerwehr an. Ziel ist es, mehr „Erste Hilfe“ in die Feuerwehren zu bringen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Oftmals erreichen die Ortsfeuerwehren die Einsatzstellen zuerst und sind für eine gewisse Zeit bezüglich der Patientenversorgung auf sich alleine gestellt. Die medizinische Hilfe kann aber nur stressfrei gut gelingen, wenn entsprechende Kenntnisse vorliegen. Deswegen wurden die Kursinhalte speziell auf unsere Feuerwehren zugeschnitten, es soll also Alltagswissen vermittelt werden.

 

Inhalt und Dauer

Der Lehrgang umfasst insgesamt 17 Unterrichtseinheiten. Vermittelt werden Grundkenntnisse der Ersten Hilfe, Herz-Lungen-Wiederbelebung nach aktuellen Richtlinien, die Anwendung eines Automatischen Externen Defibrillators (AED), Versorgung von Verunfallten im PKW, Umgang mit Spineboard, Stiffneck, Schleifkorbtrage, etc.. In der Regel findet der Lehrgang an zwei Samstagen statt, an einem Tag Theorieunterricht und am darauffolgenden Samstag die praktische Ausbildung mit Lehrgangsabschluss. Der Kurs endet mit den entsprechenden Zertifikaten, die auch in anderen Bereichen ihre Gültigkeit haben (z.B. Gruppen- oder Übungsleiter). Die Dienstbücher sind zum Abschluss mitzubringen.

 

Partner

Ersthelfer-1.jpgUnsere Lehrgänge werden alle zusammen mit dem BRK Kreisverband Cham oder den Maltesern Cham​ durchgeführt.

 

Teilnehmer

Die Teilnehmer müssen 18 Jahre alt sein und ihre Feuerwehrgrundausbildung (MTA Basismodul oder TM Teil 1) absolviert haben. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 Feuerwehrleute. Die Anwesenheit an allen Lehrgangstagen ist Pflicht, das Fehlen an maximaler einer Unterrichtseinheit ist möglich. In der Fachinformation des LFV Bayern sind für diese Ausbildung mindestens 16 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Fehlt eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer mehr als eine Unterrichtseinheit, wird das vorgeschriebene Mindestmaß unterschritten. In diesem Fall kann kein Lehrgangszeugnis ausgestellt werden. Am letzten Lehrgangstag ist die persönliche Schutzausrüstung für die praktische Ausbildung mitzubringen.

 


Information für die ausrichtende Feuerwehr