Standard-Einsatzregel für Brandmeldeanlagen im Landkreis Cham

 

Mit der Einführung der Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) im Landkreis Cham wurde die Grundlage für ein einheitliches Vorgehen bei Planung, Einfügung und Inbetriebnahme/Abnahme von Brandmeldeanlagen geschaffen. Mit der Einführung einer Standard-Einsatzregel (SER BMA) zum Vorgehen bei Brandmeldealarmen der Brandmeldeanlagen soll den Feuerwehren eine Hilfestellung bei der Abarbeitung der teils komplex aufgebauten, betrieblichen Anlagen gegeben werden. Die SER BMA stellt hierzu nur die Grundlagen für einsatztaktisches Vorgehen dar und soll die betreffenden Feuerwehren im Einsatzgeschehen unterstützen. Sie soll den Feuerwehren ein standardisiertes Vorgehen, auch bei wechselnden Einsatzleitern, ermöglichen. Diese SER BMA wird den Feuerwehren des Landkreises Cham zur Einführung und Anwendung empfohlen.