Kreiseinsatzzentrale

Grundlagen

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Die Kreiseinsatzzentrale (KEZ) sowie die Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung sind Einheiten bzw. Dienststellen des Katastrophenschutzes des Landratsamtes. Sie werden besetzt bei Großschadenslagen unterhalb und oberhalb der Katastrophenschwelle (Art. 6 bzw. Art. 15 BayKSG).

 

IM Bekanntmachung Integrierte Leitstellen in Bayern

Zusammenarbeit mit Kreiseinsatzzentralen, Bayerisches Staatsministerium des Inneren vom 27. Juli 2007

Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden können gemäß Art. 5 ILSG Kreiseinsatzzentralen für die Aufgaben nach Art. 1 und 2 BayFwG einrichten.

(...) 

Aus fachlicher Sicht kann es innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Gemeinde nur eine Kreiseinsatzzentrale geben. Im Hinblick auf eine Verwendung der Kreiseinsatzzentrale als Einrichtung im Katastrophenschutz ist es weiterhin sinnvoll, die Kreiseinsatzzentrale in räumlicher Nähe zur Führungsgruppe Katastrophenschutz (z.B. im Landratsamt bzw. in der Feuerwehr der Kreisverwaltungsbehörde) einzurichten.

(...) 

Eine Kreiseinsatzzentrale ist zur Führung nach Führungsstufe C oder D gemäß FwDV 100 auszustatten.

 

Aufgaben

Die Kreiseinsatzzentrale (KEZ) übernimmt zur Bewältigung von großflächigen Schadensereignissen in Abstimmung mit der Integrierten Leitstelle (ILS) die eigenständige Abarbeitung zeitunkritischer Einsätze.

Weiterhin kann sie bei einem singulären Großschadensereignis, in Absprache mit der Integrierten Leitstelle sowie den vor Ort tätigen Landkreisführungskräften oder der Kreisverwaltungsbehörde, die Einsatzleitung vor Ort bei rückwärtigen Tätigkeiten unterstützen.

Im Katastrophenschutzeinsatz werden die technischen Einrichtungen der Kreiseinsatzzentrale auch für die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) oder alternativ auch zur Unterstützung des Örtlichen Einsatzleiters (ÖEL) verwendet.

 

 

Führungsorganisation der Kreiseinsatzzentrale

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