Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Cham
Vorsitzender
Kraft Amtes, der gemäß Art. 19 Abs. 2 BayFwG gewählte amtierende Kreisbrandrat
stv. Vorsitzender
Wird aus den Reihen der Kreisbrandinspektoren auf Vorschlag des KFV-Vorsitzenden unter Berücksichtigung regionaler Ausgewogenheit von den Mitgliedern der Mitgliedsfeuerwehren gewählt.
stv. Vorsitzender
Wird aus den Reihen der Kommandanten auf Vorschlag des KFV-Vorsitzenden unter Berücksichtigung regionaler Ausgewogenheit von den Mitgliedern der Mitgliedsfeuerwehren gewählt.
stv. Vorsitzender
Wird aus den Reihen der Vereinsvorsitzenden auf Vorschlag des KFV-Vorsitzenden unter Berücksichtigung regionaler Ausgewogenheit von den Mitgliedern der Mitgliedsfeuerwehren gewählt.
Schatzmeister
Wird aus den Reihen der Kreisfeuerwehrverbands-Versammlung von den Mitgliedern der Mitgliedsfeuerwehren gewählt.
Schriftführer
Wird aus den Reihen der Kreisfeuerwehrverbands-Versammlung von den Mitgliedern der Mitgliedsfeuerwehren gewählt.