Präventionsveranstaltung mit anschließendem Jugendwartstammtisch in Roding

23.10.2018
Re­fe­rat: Was das Ju­gend­schutz­ge­setz er­laubt

 

Zur Präventionsveranstaltung mit anschließendem Jugendwartstammtisch haben die Inspektionsjugendwarte im Inspektionsbereich Roding eingeladen. Hierzu begrüßte Michael Schrödl in der Rodinger Stadthalle.

Simon Frank, Kreisjugendpfleger vom Landratsamt Cham, berichtete, dass es nichts Neues gebe es bei Ausgehzeiten, Begleitung und dem Ausschank von alkoholischen Getränken, so sind bei Jungendveranstaltungen leicht alkoholische Getränke nur auszugeben, wenn die Eltern anwesend sind, ansonsten erst ab 16 Jahren.

Auch der Aufenthalt bei Tanzveranstaltungen wie Jugendbällen oder Discos ist ohne Erziehungsperson unter 16 Jahren verboten, außer im Gaststättenbereich, wo es um Essen und Trinken geht, hier aber auch nur bis 23 Uhr. Besonders wichtig sei die Regelung, wenn Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe sind, hierzu zählen Tanz, Brauchtumspflege, dann dürfen Kinder unter 14 Jahren ohne Erziehungsperson bis 22 Uhr und ab 14 Jahren bis Mitternacht anwesend sein.

Sehr informativ zeigte sich auch die Übertragung der Erziehungsaufgaben und wie diese genauestens einzuhalten sind. Bei Verstößen gegen das JuSchG gibt es Strafen und man muss die Haftung dafür übernehmen.

Viele Einblicke gab Simon Frank in seinem Referat und so mancher „schluckte“, denn diese Vorschriften und Gesetzeslage sowie deren Folgen waren oft nicht so bewusst. Insgesamt ein informativer Abend, da doch immer wieder Unwissenheit herrscht beim Handeln und Organisieren von Veranstaltungen und ihrer Durchführung.

 

Quelle: Chamer Zeitung