Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Cham

Vorsitzender
Kraft Amtes, der gemäß Art. 19 Abs. 2 BayFwG gewählte amtierende Kreisbrandrat

stv. Vorsitzender
Wird aus den Reihen der Kreisbrandinspektoren auf Vorschlag des KFV-Vorsitzenden unter Berücksichtigung regionaler Ausgewogenheit von den Mitgliedern der Mitgliedsfeuerwehren gewählt.

stv. Vorsitzender
Wird aus den Reihen der Kommandanten auf Vorschlag des KFV-Vorsitzenden unter Berücksichtigung regionaler Ausgewogenheit von den Mitgliedern der Mitgliedsfeuerwehren gewählt.

stv. Vorsitzender
Wird aus den Reihen der Vereinsvorsitzenden auf Vorschlag des KFV-Vorsitzenden unter Berücksichtigung regionaler Ausgewogenheit von den Mitgliedern der Mitgliedsfeuerwehren gewählt.

Schatzmeister
Wird aus den Reihen der Kreisfeuerwehrverbands-Versammlung von den Mitgliedern der Mitgliedsfeuerwehren gewählt.

Schriftführer
Wird aus den Reihen der Kreisfeuerwehrverbands-Versammlung von den Mitgliedern der Mitgliedsfeuerwehren gewählt.