Sirenen-Probealarm

Landkreis Cham
02.11.2024 10:00
Probealarm
Die Probealarme für die Feuerwehrsirenen finden vierteljährlich statt. Zeitpunkt ist der erste Samstag des zweiten Monats im Quartal.

Der Probealarm wird um 10.00 Uhr gestartet. Es werden die Feuerwehrsirenen der jeweiligen Inspektion in folgender Reihenfolge ausgelöst.

- Feuerwehr - Inspektion Cham
- Feuerwehr - Inspektion Furth im Wald
- Feuerwehr - Inspektion Bad Kötzting
- Feuerwehr - Inspektion Roding
- Feuerwehr - Inspektion Waldmünchen

Zwischen den jeweiligen Feuerwehr-Inspektionen wird eine Durchsage der Integrierten Leitstelle erfolgen. Sollte innerhalb der Probealarmierung ein Einsatz notwendig sein, so wird der Probealarm gestoppt um die benötigten Feuerwehren zu alarmieren. Hierbei wird der Alarm ein zweites Mal ausgelöst.

Für die Meldung über den Ausfall der funkgesteuerten Feuerwehrsirenen wird die bisherige Regelung beibehalten. Die Kommandanten werden gebeten, die Meldung über nicht angelaufene Sirenen möglichst umgehend, spätestens 2 Stunden nach der vorgesehenen Auslösung dem zuständigen Kreisbrandinspektor mitzuteilen. Dieser wird dann Weiteres veranlassen. Die Meldung an den Kreisbrandinspektor hat über Telefon zu erfolgen.

Die Meldung an den Kreisbrandinspektor hat über Telefon zu erfolgen. Die Meldung an den Kreisbrandinspektor ist in jedem Fall zu erstatten, auch wenn evtl. bereits bei früheren Probealarmen oder bei sonstigen Anlässen der Ausfall der Sirene mitgeteilt worden ist.

Nachdem nur alle drei Monate ein Probealarm stattfindet, muss auf alle Fälle sichergestellt werden, dass jede nicht angelaufene Sirene erfasst und einer Überprüfung unterzogen wird.

Für die Instandhaltung und -soweit notwendig- die Reparatur der Sirenen und der Fernwirkempfänger ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

 

Zusatzalarmierung („Handyalarm“):
Die Zusatzalarmierung („Handyalarm“) wird zum Probealarm (Sirene und Funkmeldeempfänger) nicht ausgelöst.

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