Gremiumssitzungen in den Feuerwehrvereinen wieder zulässig
Nach wie vor gilt eine grundsätzliche Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum.
Davon nicht erfasst sind jedoch berufliche und dienstliche Tätigkeiten sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, bei denen eine Zusammenkunft oder ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist. Nach dieser Regelung sind, Dienstbesprechungen und vergleichbare dienstliche Treffen im Rahmen der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr und der besonderen Führungsdienstgrade, möglich, wenn sie zwingend erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich auch für den Übungs- und Ausbildungsdienst, wenn dies für den Erhalt der Einsatzbereitschaft unumgänglich ist. Die Beurteilung, ob dienstliche Veranstaltungen tatsächlich zwingend durchgeführt werden müssen, kann nur im Einzelfall vor Ort erfolgen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Feuerwehren im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit eine besonders zu schützende Gruppe sind, sind auch die rechtlich grundsätzlich möglichen dienstlichen Treffen auf die unbedingt erforderlichen Themen und Teilnehmer zu beschränken und möglichst kurz zu halten. Die Hygiene- und Abstandsregelungen sind einzuhalten. Bei der Entscheidung über die Durchführung sind auch die regionalen Gegebenheiten, insbesondere die örtliche Entwicklung der Zahl der Infizierten, in die Überlegungen einzubeziehen.
Gremiumssitzungen in den Feuerwehrvereinen sind nunmehr unter den in § 7 der 13. BayInfSMV genannten Voraussetzungen wieder zulässig.
Konkret bedeutet dies bei uns (Inzidenz aktuell unter 50):
Es dürfen sich bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Personen unter freiem Himmel treffen. Geimpfte und/oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.