Geänderte Funkrufnamen für die Feuerwehren

31.01.2023
Information
Zum 1. Februar ändern sich zum Teil die Funkrufnamen. Die Änderung bei den Führungskräften der Kreisbrandinspektion wurde bereits umgesetzt.

Aufgrund einer einheitlichen Umsetzung der Funkrufnamen im ILS Bereich Regensburg werden seit 1. Januar 2023 die Änderungen und Neuerungen in drei Schritten umgesetzt.

 

1. Januar 2023:

Funkrufnamen Führungskräfte der Kreisbrandinspektion

Besondere Führungskräfte der Kreisbrandinspektion (KBR, KBI, KBM, Fachberater) werden mit „FLORIAN CHAM LAND“ und dem zugewiesenen Funktionsbereich z.B. Florian CHAM LAND 1/1 ange­sprochen.

 

1. Februar 2023:

Kommandanten, stv. Kommandanten und weitere Führungskräfte einer Feuerwehr

TMO-Modus (Netzbetrieb)

Das zusätzlich geförderte digitale Handsprechfunkgerät (HRT) dient nicht als persönliches Funkgerät der Kommandanten. Vielmehr ist es als Kommando-/Führungsgerät für den Kommandanten, bei dessen Abwesenheit für den Vertreter und bei dessen Abwesenheit für die entsprechenden anwesenden weiteren örtlichen Führungskräfte im Einsatz. Das Kommando-/Führungsgerät ist im Gerätehaus oder auf einem festgelegten Ersteinsatzfahrzeug zu lagern. Ein Gebrauch im privaten Umfeld ist aufgrund der BOS Sicherheitsbestimmungen nicht gestattet.

Dem Kommando-/Führungsgerät wird landkreisweit im TMO Modus der Funkrufname „FLORIAN MUSTERDORF 1“ zugewiesen.

Folgende Regeln sind dabei zu beachten:

  • Das Kommando-/Führungsgerät wird in der ILS mit Status 5 (Sprechwunsch) und dem Notruf sowie mit diesem zugewiesen Funkrufnamen „FLORIAN MUSTERDORF 1“ im TMO Modus hinterlegt.
  • Der festgelegte Einsatzbereich dieses Funkrufnamens „FLORIAN MUSTERDORF 1“ ist bei größeren Einsätzen oder Übungen mit mehreren Feuerwehren nur der eigene Schutzbereich, in dem sich der Einsatz befindet.
  • Es wird zur Koordinierung der anrückenden Einsatzfahrzeuge im TMO-Modus sowie als erster Ansprechpartner für die ILS verwendet.
  • Grundsätzlich darf der Funkrufname „FLORIAN MUSTERDORF 1“ nur einmal pro Einsatzstelle/Ort verwendet werden.
  • Ist keine gesicherte Funkverbindung mit dem Kommando-/Führungsgerät zu den Einsatzmittel und der ILS möglich, so muss zwingend das Fahrzeugfunkgerät (MRT) verwendet werden.
  • Der Nutzer dieses Kommando-/Führungsgerät soll gleichzeitig zum Leiten seiner eigenen Einheit ein weiteres HRT im DMO Modus nutzen oder die Leitung seines Einsatzfahrzeuges an eine weitere örtliche Führungskraft (z. B. einen Gruppenführer) übergeben.
  • Fährt eine Feuerwehr in einen anderen Schutzbereich, so ist dieses Kommando-/Führungsgerät nur im DMO Modus zu betreiben und das Fahrzeugfunkgerät MRT mit dem Fahrzeugfunkrufnamen zu verwenden. Eine Verwendung im TMO Modus würde sonst bei der ILS den Funkrufnamen „FLORIAN MUSTERDORF 1“ anzeigen und zu Problemen führen.

DMO-Modus (Einsatzstellenfunk)

Weiterhin wird generell dem 1. Kommandanten bei Einsätzen und Übungen im eigenen Schutzbereich der Funkrufname „FLORIAN MUSTERDORF 1“ zugewiesen.

Die stellvertretenden Kommandanten können bei Einsätzen und Übungen im eigenen Schutzbereich die Funkrufnamen „FLORIAN MUSTERDORF 2“ oder „FLORIAN MUSTERDORF 3“ im DMO-Modus (Einsatzstellenfunk) nutzen.

Grundsätzlich gilt:
Außerhalb des eigenen Schutzbereiches ist das Kommandogerät/Führungsgerät nicht in der Sprechgruppe „FW_CHA“ im TMO-Modus zu betreiben. Im DMO-Modus ist mit diesem HRT der Funkrufname des Einsatzfahrzeuges zu verwenden („FLORIAN MUSTERDORF 40/1 GRUPPENFÜHRER“).

Hinweis:
Nachdem derzeit ein Update der Funkgeräte noch nicht in Sicht ist, wird hier im Display bis zu Umstellung weiterhin der Funkrufname 9 aufleuchten. Es gilt aber das gesprochene Wort!

 

Übegangsweise bis auf weiteres:

Zum Zeitpunkt der Umstellung erfolgt eine gesonderte Information.

Damit es in der Übergangsphase nicht zu Verwechslungen kommt, gilt abweichend zum vorherigen Abschnitt die bisherige Funkrufnamenregelung für die Kommandanten der Städte

  • Cham
  • Furth im Wald
  • Roding
  • Bad Kötzting
  • Waldmünchen

Ihnen wird der Funkrufname „FLORIAN MUSTERSTADT 8“ bis auf weiteres weiterhin zugewiesen. Alle o. a. Regelungen zum TMO und DMO-Modus gelten gleichlautend.